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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 65/06 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:SpruchG
Schlagworte:Spruchverfahren, außenstehende Aktionäre
Stichwort:außenstehende Aktionäre
Leitsatz:Der Mindestgeschäftswert von 200.000,00 Euro nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG gilt auch dann, wenn der Antrag auf Bestimmung der Abfindung für aussenstehende Aktionäre (§ 305 AktG) als unzulässig - weil unstatthaft - abgewiesen wird (hier: auf der Grundlage eines "verdeckten" Beherrschungsvertrages nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft, hilfsweise auf der Grundlage der qualifiziert faktischen Beherrschung / existenzvernichtenden bzw. existenzgefährdenden Nachteilszufügung).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 65/06




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