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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10413/07.OVG vom 10.09.2007

Rechtsgebiete:LBG, LDSG, IFG
Schlagworte:Organisationsplan, Geschäftsverteilungsplan, Name, Veröffentlichung, Daten, personenbezogene Daten, Erreichbarkeitsdaten, Internet, Außenkontakte, Erforderlichkeit, Gebotenheit, Zustimmung, Einverständnis
Stichwort:Außenkontakte
Leitsatz:Im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung ist der Dienstherr von Rechts wegen nicht gehindert, Namen, Funktion und dienstliche Erreichbarkeit jedenfalls solcher Beamter, die mit Außenkontakten betraut sind, auch ohne deren Einverständnis im Internet bekannt zu geben. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn einer solchen Bekanntgabe Sicherheitsbedenken entgegenstehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10413/07.OVG




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