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HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 TG 3151/02 vom 09.04.2003

Rechtsgebiete:KWG, VwGO
Schlagworte:Abwickler, Außengesellschaft, Beteiligungsfähigkeit, Finanzdienstleistung, Finanzportfolioverwaltung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Innengesellschaft, Konto, Zahlungsverkehr
Stichwort:Außengesellschaft
Leitsatz:Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gegenstand die Verwaltung gemeinsam in Finanzinstrumenten angelegten Vermögens mit einem für den geschäftsführenden Gesellschafter bestehenden Entscheidungsspielraum ist, betreibt eine erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung.

Die Behörde darf einem von ihr für die Abwicklung unerlaubter Finanzportfoliogeschäfte bestellten Abwickler die Befugnis verleihen, über Konten zu verfügen, die dem Zahlungsverkehr zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft dienen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 TG 3151/02




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