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Außenbereichsvorhaben

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 7.04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:GG, FStrG, BNatSchG, LNatG M-V
Schlagworte:Straßenplanung, Ortsumgehung, Planfeststellung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Renaturierung eines Freibades, naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme, Sanierung von Altstandorten, Entfernung vom Eingriffsort, Kompensationskonzept, Ausgleichsbilanz, Alternativenprüfung, vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand, Enteignung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Übermaßverbot, Zukunftsplanungen, Außenbereichsvorhaben
Stichwort:Außenbereichsvorhaben
Leitsatz:1. Es steht der Eignung einer Kompensationsmaßnahme als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme nicht entgegen, wenn sie zugleich der Sanierung eines Altstandortes dient.

2. Zukunftsplanungen eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme Betroffenen dürfen nicht generell als unbeachtlich aus der Abwägung ausgeblendet werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 7.04



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 14.03 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:AtG, BauGB, UVPG, VwGO
Schlagworte:Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe, Außenbereichsvorhaben, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baugenehmigungsverfahren, gemeindliches Einvernehmen, Ersetzung des -, Bescheidungsreife, Bescheidungsurteil.
Stichwort:Außenbereichsvorhaben
Leitsatz:Ein Bescheidungsurteil, durch das die Baugenehmigungsbehörde zu einer abschließenden bauplanungsrechtlichen Prüfung eines Vorhabens unter erneuter Beteiligung der Gemeinde verpflichtet ist und das das gemeindliche Einvernehmen nur im Umfang der planungsrechtlichen Entscheidungsreife ersetzt, verletzt die Gemeinde nicht in ihren Rechten aus § 36 BauGB.

Es bleibt offen, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer kerntechnischen Anlage (Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente), deren Errichtung und Betrieb nach Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn das UVP-Verfahren förmlich beendet ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 14.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 5.01 vom 01.08.2002

Rechtsgebiete:GG, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Außenbereichsvorhaben, Beeinträchtigung öffentlicher Belange, Planungserfordernis, Koordinationsbedarf, interkommunales Abstimmungsgebot, qualifizierter Abstimmungsbedarf, Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche, Planreife, Abschluss des Planaufstellungsverfahrens, Verzögerung.
Stichwort:Außenbereichsvorhaben
Leitsatz:1. Die Zulassung eines Außenbereichsvorhabens kann am öffentlichen Belang des Planungserfordernisses scheitern. Ein solches Erfordernis liegt vor, wenn das Vorhaben einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des § 35 BauGB, sondern nur eine Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung angemessen Rechnung zu tragen vermag.

2. Besteht im Verhältnis benachbarter Gemeinden ein qualifizierter Abstimmungsbedarf i.S. des § 2 Abs. 2 BauGB, so ist dies ein starkes Anzeichen dafür, dass die in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführten Zulassungsschranken nicht ausreichen, um ohne Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung eine Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens treffen zu können.

3. Von einem qualifizierten Abstimmungsbedarf ist dann auszugehen, wenn das Vorhaben die in § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Merkmale aufweist.

4. § 33 Abs. 1 BauGB ist nicht anwendbar, wenn der Planungsträger erklärt, alles zum Abschluss des Planaufstellungsverfahrens Erforderliche getan zu haben, aber den Bebauungsplan nicht durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft setzt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 5.99 vom 14.04.2000

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Außenbereichsvorhaben, Verstoß gegen das Bauplanungsrecht, Beseitigungsanordnung, Aufhebungsurteil, Berufung der beigeladenen Gemeinde, materielle Beschwer, Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.
Stichwort:Außenbereichsvorhaben
Leitsatz:Leitsatz:

Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.

Urteil des 4. Senats vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 -

I. VG München vom 09.10.1995 - Az.: VG M 1 K 94.487 -
II. VGH München vom 29.06.1999 - Az.: VGH 1 B 95.4059 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.99


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