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Ausschlussklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bewachungsunternehmens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 28/00 vom 22.02.2001

Rechtsgebiete:AGBG, BewachV, VVG, BGB
Schlagworte:Ausschlussklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bewachungsunternehmens
Stichwort:Ausschlussklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bewachungsunternehmens
Leitsatz:AGBG §§ 1 Abs. 2, 9, 24; BewachV § 7 Satz 2; VVG § 12 Abs. 3; BGB § 276

1. Eine Ausschlussklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bewachungsunternehmens, nach der Schadensersatzansprüche im Falle der Ablehnung durch den Unternehmer oder dessen Versicherungsgesellschaft binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend zu machen sind, enthält keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners i.S.v. § 9 AGBG.

2. Zur Frage der Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung der Ausschlussfrist.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Urteil vom 22. Februar 2001
-4 U 28/00 -
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 28/00




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