JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausschlussfrist nach § 626 Absatz 2 BGB
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Tatkündigung wegen versuchten Prozessbetrugs - Erhebung einer Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage gegen den Arbeitgeber unter Verschweigen des wirklichen Lebenssachverhalts, Abgrenzung Tat-/Verdachtskündigung, Prüfungsprogramm bei einer Kündigung, hier außerordentliche Kündigung: Kündigungsanlass, Prognose- und Verhältnismäßigkeitsprinzip (erste Stufe der Kündigungsprüfung), Interessenabwägung (zweite Stufe der Prüfung), Ausschlussfrist nach § 626 Absatz 2 BGB, Nachschieben eines vor Ausspruch der Kündigung entstandenen Sachverhaltes und Beteiligung des Betriebsrates |
| Stichwort: | Ausschlussfrist nach § 626 Absatz 2 BGB |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 Sa 103/06 | |
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