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Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag

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LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 1315/01 vom 28.06.2002

Rechtsgebiete:BGB, EFZG
Schlagworte:Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag, Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag, pactum de non petendo, Inhaltskontrolle
Stichwort:Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag
Leitsatz:1. Die Vertragsklausel "Ansprüche sind innerhalb von 2 Monaten (...) gerichtlich geltend zu machen" begründet gegenüber einer verfristeten Klage jedenfalls den Einwand eines "pactum de non petendo"; ob sie darüber hinaus auch zum Erlöschen des Anspruchs im Sinne einer Ausschlussklausel führt, kann deshalb offen bleiben.

2. Zur Inhaltskontrolle einer Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag

3. Zum Verzicht auf Entgeltfortzahlungsansprüche

4. Zur Auslegung einer Ausgleichsklausel im Arbeitsvertrag
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 1315/01




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