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Ausschlußfrist für Urlaubsgeldüberzahlung in der Druckindustrie

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 637/97 vom 19.01.1999

Rechtsgebiete:BGB, MTV Druckindustrie v. 10.03.89 idF v. 03.07.94
Schlagworte:Ausschlußfrist für Urlaubsgeldüberzahlung in der Druckindustrie
Stichwort:Ausschlußfrist für Urlaubsgeldüberzahlung in der Druckindustrie
Leitsatz:Leitsatz:

Haben die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld geregelt, so ist im Zweifel anzunehmen, daß innerhalb der für tarifliche Geldansprüche vereinbarten Verfallfrist alle mit der Berechnung und Zahlung des Urlaubsgelds zusammenhängenden Fragen geklärt werden sollen. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über die zutreffende Forderungshöhe. Nach Ablauf der Ausschlußfrist ist sowohl die Geltendmachung einer nicht vollständigen Erfüllung des Anspruchs als auch einer Überzahlung ausgeschlossen.

Aktenzeichen: 9 AZR 637/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 19. Januar 1999
- 9 AZR 637/97 -

I. Arbeitsgericht
Iserlohn
- 4 Ca 2504/95 -
Urteil vom 14. März 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 11 Sa 1175/96 -
Urteil vom 10. Dezember 1996
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 637/97




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