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Ausschlussfrist für Tatbestandsberichtigungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 149/04 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ausschlussfrist für Tatbestandsberichtigungsantrag
Stichwort:Ausschlussfrist für Tatbestandsberichtigungsantrag
Leitsatz:Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist nach Ablauf der Dreimonatsfrist gemäß § 320 Abs.2 S.3 ZPO auch dann ausgeschlossen, wenn das vollständige Urteil der Partei erst nach Ablauf der Frist zugestellt wird und sie damit gar nicht die Möglichkeit hatte, etwaige Fehler im Tatbestand festzustellen ( wie BGHZ 32,17 gegen KG NJW-RR 2001, 1296 )
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 5 W 149/04




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