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Ausschlussfläche

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11217/07.OVG vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Raumordnungsplan, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Vorrang, Ausschlussfläche, Konzentrationsfläche, Konzentrationszone, Konzentrationsplanung, Konzentrationswirkung, Abwägung, Konkretisierung, städtebaulicher Belang, Windenergieanlage, Höhenbeschränkung, Biotop, Biotopkartierung, Abstand, Abstandsfläche, Feinsteuerung, Schallemissionspegel, Zaunwert, Nennleistung, Entwicklungsgebot
Stichwort:Ausschlussfläche
Leitsatz:1. Ein Bebauungsplan ist nicht den Zielen der Raumordnung angepasst, wenn er ohne überzeugende Gründe die Errichtung von Windenergieanlagen für etwa ein Drittel der Fläche ausschließt, die im regionalen Raumordnungsplan als Konzentrationszone für Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt ist.

2. Die durch die Ausweisung im regionalen Raumordnungsplan eingetretene Konzentrationswirkung verleiht der Windenergienutzung grundsätzlich Vorrang, den die Bauleitplanung zu respektieren ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11217/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11412/06.OVG vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB, LPlG 1977, LPlG 2003
Schlagworte:Windenergie, Windenergienutzung, Windhöffigkeit, Raumordnungsplan, Raumordnung, Ziel der Raumordnung, Verhinderungsplanung, Kontingentierung, Ausschlussmethode, Ausschlusswirkung, Vorranggebiet, Ausschlussfläche, ausschlussfreies Gebiet, Vorbehaltsgebiet, Konzentrationsfläche, Öffentlichkeitsbeteiligung, Begründung, Abwägung, Abwägungsfehler, Genehmigung, Beitrittsbeschluss, Ausschlusskriterium, Abwägungskriterium, Tabufläche, Flächenbilanz, Planungskonzept, Regionalvertretung, Kleinstflächen
Stichwort:Ausschlussfläche
Leitsatz:1. Ein regionaler Raumordnungsplan ist unwirksam, wenn er mit seinem von dem Planungsträger beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird und der unter Auflagen genehmigte Plan von dem Planungsträger vor der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans so nicht beschlossen worden ist (fehlender Beitrittsbeschluss).

2. Zur Konzentrationsplanung für raumbedeutsame Windkraftanlagen durch einen regionalen Raumordnungsplan, der ein weitgehend an abstrakten Ausschlusskriterien orientiertes Planungskonzept zugrunde liegt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11412/06.OVG


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