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Ausschluss sonstiger Nutzungen

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 32.07 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Ausfertigungsmangel, erneute Bekanntmachung, Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, Ausschluss sonstiger Nutzungen, Sicherung von Rohstoffvorkommen
Stichwort:Ausschluss sonstiger Nutzungen
Leitsatz:Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, ist das Verfahren im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 32.07




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