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Ausschluss einzelner Beschäftigungsgruppen aus dem Geltungsbereich des MTL II/MTArb

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 668/02 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:MTL II, MTArb, TV Abendpersonal Hessen, GG
Schlagworte:Tarifauslegung, tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an Theatern: tariflicher Anspruch auf Versicherung bei der VBL, Ausschluss einzelner Beschäftigungsgruppen aus dem Geltungsbereich des MTL II/MTArb, Voraussetzungen für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf Tarifverträge
Stichwort:Ausschluss einzelner Beschäftigungsgruppen aus dem Geltungsbereich des MTL II/MTArb
Leitsatz:Das Abendpersonal an Theatern und Bühnen ist vom Geltungsbereich des MTArb und der Versorgungstarifverträge ausgenommen. Das verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Ein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln, gibt es für unterschiedliche Tarifvertragsparteien nicht.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 668/02




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