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Ausschluss eines Personalratsmitglieds

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 21 TK 3422/02 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Ausschluss eines Personalratsmitglieds, Grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten, Pflichtvergessenheit, Sanktionsmassnahme mit Vorbeugendem Charakter, Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit
Stichwort:Ausschluss eines Personalratsmitglieds
Leitsatz:Beleidigende Äußerungen, die der Vorsitzende des Personalrats in einem Redebeitrag auf einer Teil-Personalversammlung über die Person des an der Versammlung teilnehmenden Dienststellenleiters abgibt, können eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten darstellen, die gem. § 28 Abs. 1 BPersVG den Ausschluss des Personalratsvorsitzenden aus dem Personalrat rechtfertigt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 21 TK 3422/02




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