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Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 17.05 vom 11.01.2006

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats, Beschlussfassung über den Ausschlussantrag, Anhörung, Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes, Vermutung über Abstimmungsverhalten bei geheimer Abstimmung
Stichwort:Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats
Leitsatz:1. Der Personalrat ist vor der Beschlussfassung über einen Ausschlussantrag nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BPersVG nicht verpflichtet, dem betroffenen Personalratsmitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

2. Die Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes kann sich nach den Umständen des Einzelfalls auch auf das vermutete Abstimmungsverhalten im Personalrat bei geheimen Abstimmungen beziehen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 17.05




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