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Ausschluss eines Personalratsmitgliedes

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 1.04 vom 14.07.2004

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Ausschluss eines Personalratsmitgliedes, grobe Pflichtverletzung, Generalprävention.
Stichwort:Ausschluss eines Personalratsmitgliedes
Leitsatz:Die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch ein Personalratsmitglied ist grob im Sinne von § 28 Abs. 1 BPersVG, wenn der Verstoß von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert. Die Charakterisierung des Ausschlusses als Sanktionsmaßnahme mit vorbeugendem Charakter steht dazu nicht in Widerspruch.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 1.04




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