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Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht wegen Rechtsmissbrauchs

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 15 UF 231/02 vom 23.04.2003

Rechtsgebiete:EGBGB, türk. ZGB
Schlagworte:Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht wegen Rechtsmissbrauchs
Stichwort:Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht wegen Rechtsmissbrauchs
Leitsatz:1. Rechtsmissbräuchlich im Sinne des Art. 166 II n.F., 134 türk. ZGB kann bereits der erste Widerspruch des anderen Ehegatten gegenüber einer Scheidungsklage sein (entgegen OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477).

2. Ein Rechtsmissbrauch ist dann zu verneinen, wenn ein schutzwürdiges Interesse des widersprechenden Ehepartners an der Aufrechterhaltung der Ehe besteht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 15 UF 231/02




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