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Ausschluss des Rehabilitierungsgesetzes

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 16.01 vom 21.02.2002

Rechtsgebiete:VwRehaG, VermG
Schlagworte:Enteignungsmaßnahme, SMAD-Befehl 124, Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, Ausschluss des Rehabilitierungsgesetzes, Russische Rehabilitierung.
Stichwort:Ausschluss des Rehabilitierungsgesetzes
Leitsatz:Ansprüche auf Rehabilitierung wegen eines auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlage erfolgten Eingriffs in Vermögenswerte sind durch § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG auch dann ausgeschlossen, wenn der Eingriff vorrangig gegen die Person und nicht das Vermögen des Geschädigten gerichtet war.

Eine Bescheinigung der Russischen Generalstaatsanwaltschaft, in der die Rehabilitierung bezüglich einer 1945/46 durch sowjetische Stellen verhängten Lagerhaft ausgesprochen wird, begründet keinen Anspruch nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz auf Aufhebung einer unabhängig davon erfolgten Enteignung nach dem SMAD-Befehl 124 durch eine deutsche Stelle.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 16.01




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