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Ausschluss der Kündigung eines Mietvertrages bis zur Amortisierung von Investitionen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2176/94 vom 14.05.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ausschluss der Kündigung eines Mietvertrages bis zur Amortisierung von Investitionen
Stichwort:Ausschluss der Kündigung eines Mietvertrages bis zur Amortisierung von Investitionen
Leitsatz:Die Treuepflicht verlangt, dass man sich auf Erklärungen und Mitteilungen des Vertragspartners muss verlassen können, soweit diese die Grundlage für das eigene schützenswerte Verhalten bilden. Mit Treu und Glauben lässt sich nicht vereinbaren, dass der eine Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit bindend eingerichtet hat, ohne aus dem Vertragsverhältnis herrührende, zwingende Gründe nachträglich ändert (hier: Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages bis zur Amortisierung von Investitionen).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2176/94




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