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Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 13 U 63/05 vom 15.06.2005

Rechtsgebiete:StVG, StGB, PflVG
Schlagworte:Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers
Stichwort:Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers
Leitsatz:1. Die Haftung der KFZ-Pflichtversicherung ist gegenüber dem vorsätzlich handelnden Fahrer, der das Fahrzeug als Waffe benutzt hat, gemäß § 152 VVG ausgeschlossen.

2. Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt aber nicht zugleich gegen die Halterin und Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (im Anschluss an BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW RR 1993, 1180).
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 13 U 63/05




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