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Ausscheiden des Arbeitnehmers

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BAG – Beschluss, 10 ABR 42/98 vom 10.02.1999

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden des Arbeitnehmers
Stichwort:Ausscheiden des Arbeitnehmers
Leitsatz:Leitsatz:

Beantragt der Arbeitgeber gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung eines Arbeitnehmers und erklärt er das Beschlußverfahren für erledigt, weil der Arbeitnehmer im Laufe des Beschlußverfahrens aus dem Betrieb ausgeschieden ist, ist das Verfahren auch dann einzustellen, wenn der Betriebsrat der Erledigung widerspricht (im Anschluß an BAGE 65, 105 = AP Nr. 3 zu § 83 a ArbGG 1979).

Aktenzeichen: 10 ABR 42/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 10. Februar 1999
- 10 ABR 42/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 7 BV 17/96 -
Beschluß vom 14. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 4 (16 a) TaBV 37/97 -
Beschluß vom 13. Juli 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 10 ABR 42/98




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