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Aussage gegen Aussage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 62/04 vom 06.05.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Anklage, Umgrenzungsfunktion, Informationsfunktion, Btm-Verfahren, Beweiswüdigung, Aussage gegen Aussage
Stichwort:Aussage gegen Aussage
Leitsatz:Zur Umgrenzungsfunktion der Anklage in einem BtM-Verfahren
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 62/04



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 99/03 vom 26.06.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Freispruch, Beweiswürdigung, Gesamtwürdigung, Aussage gegen Aussage, Glaubhaftigkeitsprüfung, Realkennzeichen
Stichwort:Aussage gegen Aussage
Leitsatz:1. Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Fall der Verurteilung. Hat der Tatrichter die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung vom Vorliegen eines äußeren oder inneren Tatmerkmals nicht gewonnen, müssen die Urteilsgründe in überprüfbarer Weise belegen, dass er die für die Schuld des Angeklagten sprechenden Beweisergebnisse ebenso wie entgegenstehende in ihrer Bedeutung zutreffend gewertet hat und dass die Anwendung des Zweifelssatzes auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtwürdigung dieser Ergebnisse erfolgt ist.

2. Das Vorhandensein aussageinhaltsbezogener Realkennzeichen allein rechtfertigt noch nicht den Schluss, die Aussage sei objektiv wahr. Zwar sind das Erfinden und das wiederholte Reproduzieren eines detailreichen und in sich schlüssigen fiktiven Ereignisses anspruchsvolle geistige Leistungen, zu denen viele Menschen überhaupt nicht in der Lage sind. Es ist aber denkbar, dass ein Mensch mit entsprechenden intellektuellen Fähigkeiten (wie Kreativität und ausgeprägtem Abstraktionsvermögen) sowie Kenntnissen auf dem Gebiet der Glaubhaftigkeitsbeurteilung sich eine "analysefeste" Geschichte ausdenken und auch über einen längeren Zeitraum immer wieder reproduzieren kann.

3. Stütz der Tatrichter einen Freispruch auf die Annahme, ein in der Hauptverhandlung vernommener Zeuge besitze solche Fähigkeiten, muss dies durch Tatsachen belegt werden.

4. Ist der Tatrichter der Auffassung, die Zeugenaussage in der Hauptverhandlung sei (auch) das Ergebnis eines Lernprozesses aus früheren Vernehmungen und deshalb einer Glaubhaftigkeitsprüfung nur eingeschränkt zugänglich, darf er sich nicht darauf beschränken, nur zu erwähnen, dass es frühere inhaltsgleiche Aussagen zum Tatgeschehen gegeben hat. Sie müssen vielmehr dargestellt und in die Gesamtwürdigung einbezogen werden.

5. Die Gesamtwürdigung einer Beweissituation, in der Aussage gegen Aussage steht, bleibt unvollständig, wenn dabei das gesamte Aussageverhalten des bestreitenden Angeklagten nicht mit in die Abwägung einbezogen wird. Dies gilt ungeachtet dessen, dass auch erwiesenermaßen lügnerisches Bestreiten oder eine widerlegte Alibibehauptung allenfalls mit Vorsicht als Belastungsindiz zu verwerten ist
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 99/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 133/03 vom 27.03.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage, Mitangeklagter, Aussagenanalyse, Zuständigkeit, Verbindung
Stichwort:Aussage gegen Aussage
Leitsatz:1. Steht wie vorliegend der bestreitenden Einlassung lediglich die belastende Aussage eines anderen Angeklagten gegenüber, sind auch nahe liegende Motive einer möglichen Falschbeschuldigung, insbesondere die Erwartung einer Milderung der eigenen Strafe oder eines sonstigen Vorteils, in die Überlegungen mit einzubeziehen.

2. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Analyse seiner Aussage zu.

3. Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.

Dem Senat bleibt daher nur die Möglichkeit, das Hauptverfahren vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu eröffnen.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 133/03

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 1024/02 vom 14.01.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Aussage gegen Aussage, Beweiswürdigung, Pflichtverteidigerbestellung im Revisionsverfahren, Einlassung, Aufführen in den Urteilsgründen
Stichwort:Aussage gegen Aussage
Leitsatz:Zur Beweiswürdigung bei der sog. "Aussage gegen Aussage Problematik"
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 1024/02


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