JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausreisehindernis
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK |
| Schlagworte: | abgeleitetes Aufenthaltsrecht, abhängiges Aufenthaltsrecht, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Absicht des Gesetzgebers, Altfallregelung, Anspruch, atypisch, Aufenthalt, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich relevante Umstände, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausreise, Ausreisehindernis, Ausreisepflicht, Bleiberechtsbeschluss, Duldung, einfinden, eingliedern, Eingriff, Eltern, Elternteil, Entstehungsgeschichte, Ermessen, Ermessensentscheidung, Erwerbstätigkeit, geduldet, gesetzliche Altfallregelung, getäuscht, Herkunft, Identität, Integration, integriert, kausal, Kausalität, Kausalitätserfordernis, Kind, minderjährig, minderjähriges Kind, notwendig, notwendiger Eingriff, Privatleben, rechtliche Gründe, rechtstreu, rechtstreues Verhalten, Reintegration, Rückkehr, Sinn und Zweck, Sprache, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, täuschen, Täuschung, Unmöglichkeit der Ausreise, unzumutbar, Unzumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Wiedereingliederung, Ziel des Gesetzes, zumutbar, Zumutbarkeit. |
| Stichwort: | Ausreisehindernis |
| Leitsatz: | Eine gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung entgegenstehende vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände liegt auch dann vor, wenn die Täuschung nicht kausal für den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet war. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10469/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Ausreisehindernis, Mitwirkungspflicht, Verschulden |
| Stichwort: | Ausreisehindernis |
| Leitsatz: | Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG kommt es bei Prüfung der Ausschlussgründe (§ 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG) auch auf das Verhalten der Behörde gegenüber dem Ausländer an (Hinweispflicht). Zur Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2483/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK |
| Schlagworte: | Altfallregelung, Bleiberechtserlass 1990, Bleiberechtserlass 2006, humanitäres, Bleiberecht, Kurden: Libanon, Kurden: Staatenlosigkeit, Privatleben, rechtliches, Ausreisehindernis, Versagungsgrund |
| Stichwort: | Ausreisehindernis |
| Leitsatz: | 1. Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Bleiberechtsregelungen des Landes Niedersachsen aus der Zeit vor 2005 kann auch nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes gegeben sein, wenn der Antrag vor dem 1. Januar 2005 gestellt worden ist. 2. Der Bleiberechtserlass des Nds. Innenministeriums vom 18. Oktober 1990 erfasst nicht aus dem Libanon eingereiste Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit und libanesische Staatsangehörige, die erst nach der dem Erlass zugrunde liegenden Stichtagsregelung die libanesische Staatsangehörigkeit erworben haben. 3. Die Ausländerbehörde hat bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen keinen Ermessensspielraum für eine Altfallregelung zugunsten des Ausländers. 4. Für den Fall, dass die Vorschriften des § 104a Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern nebeneinander anwendbar sind, wirkt sich im Rahmen der Prüfung des Absatzes 2 ein Versagungsgrund nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 regelmäßig ungünstig auf die Erwartung aus, der Ausländer könne sich in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 69/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG, AsylVfG, SDÜ, DÜ, VO (EG) Nr. 343/2003, Erlass Nr. 09/2006 |
| Schlagworte: | Libanon, humanitäre Aufenthaltserlaubnis, Ausreise, Abschiebung, Ausreisehindernis, Beseitigung, zumutbare Anforderungen, Heimreisedokument, Laissez-passer, Ausreisebereitschaft, freiwillig, Bekundung, IMK-Beschluss, wirtschaftliche Integration, Beschäftigungsverhältnis, Arbeitsangebot, Asylbegehren, Zuständigkeit, Mitgliedstaat, Übernahme, Überstellung, Frist |
| Stichwort: | Ausreisehindernis |
| Leitsatz: | 1. Einem ausreisepflichtigen libanesischen Staatsangehörigen ist es grundsätzlich zumutbar, sich bei der Botschaft seines Heimatlandes ernsthaft und nachdrücklich um die Ausstellung eines Heimreisedokuments zu bemühen; derartige Bemühungen sind nicht von vornherein aussichtslos. 2. Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses zählt auch die Bekundung der Bereitschaft zur freiwilgen Rückkehr in das Heimatland, sofern dem nicht im Einzelfall anerkennenswerte Gründe entgegenstehen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 3 B 34.05 | |
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