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Ausnutzen einer Zwangslage

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 326.97 vom 09.01.1998

Rechtsgebiete:GG, VwGO, VermG
Schlagworte:Überzeugungsgrundsatz, rechtliches Gehör, ausreisebedingter Zwangsverkauf, unlautere Machenschaft, Ausnutzen einer Zwangslage, redlicher Erwerb.
Stichwort:Ausnutzen einer Zwangslage
Leitsatz:Beschluß des 7. Senats vom 9. Januar 1998 - BVerwG 7 B 326.97

Leitsatz:

Läßt das Verwaltungsgericht wesentlichen Akteninhalt unberücksichtigt, der die Annahme nahelegt, daß ein Ausreisewilliger für die von staatlicher Seite verlangte Veräußerung eines Grundstücks eine deutlich zu niedrige Gegenleistung vom Erwerber erhalten haben könnte, liegt darin eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wenn das Gericht die Redlichkeit des Erwerbs bejaht hat.

I. VG Dresden vom 22.05.1997 - Az.: VG 3 K 362/95
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 326.97




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