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ausnahmsweise Beiordnung wegen der persönlichen Situation

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 80/05 vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, einfach gelagerte Sache, schwerhöriger Kläger, ausnahmsweise Beiordnung wegen der persönlichen Situation
Stichwort:ausnahmsweise Beiordnung wegen der persönlichen Situation
Leitsatz:Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, auch bei einem einfach gelagerten Sachverhalt einem hörbehinderten Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte einen Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beizuordnen, wenn der hörbehinderte Kläger der mündlichen Verhandlung nur schwer folgen kann und der Rechtsanwalt über Erfahrungen in der Verständigung mit Hörbehinderten verfügt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 80/05




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