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Ausnahmen von der Voreintragung

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 5/06 vom 30.03.2006

Rechtsgebiete:GBO, BGB, BlmAG
Schlagworte:Beschwerdeberechtigung bei unterbliebener Eintragung des Zwischenerwerbers, Voreintragung des Berechtigten, Ausnahmen von der Voreintragung
Stichwort:Ausnahmen von der Voreintragung
Leitsatz:Die Voreintragung des Berechtigten ist - abgesehen von dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben - auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift entbehrlich. Um eine solche Fallgestaltung handelt es sich auch beim Eigentumsübergang nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 5/06




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