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Ausnahmen vom prüfungsrechtlichen Anonymitätsprinzip.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 38.00 vom 25.07.2000

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Ausfertigung einer Prüfungsordnung, Revisionszulassung bei auslaufendem Recht, Ausnahmen vom prüfungsrechtlichen Anonymitätsprinzip.
Stichwort:Ausnahmen vom prüfungsrechtlichen Anonymitätsprinzip.
Leitsatz:Leitsätze:

1. Das bundesrechtliche Rechtsstaatsprinzip gebietet es nicht, dass bei der Ausfertigung einer als Satzung erlassenen universitären Prüfungsordnung die Erteilung der staatlichen Genehmigung dokumentiert wird.

2. Soweit prüfungsrechtliche Bestimmungen für schriftliche Arbeiten ein Kennziffersystem vorsehen, sind Einschränkungen der Wahrung des Kennziffergeheimnisses zulässig, wenn sie ihrerseits der Gewährleistung der Chancengleichheit dienen.

Beschluss des 6. Senats vom 25. Juli 2000 - BVerwG 6 B 38.00 -

I. VG Leipzig vom 29.04.1997 - Az.: VG 4 K 928/96 -
II. OVG Bautzen vom 22.02.2000 - Az.: OVG 4 B 4139/98 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 38.00




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