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Ausnahmegenehmigung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 174/08 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:LSA-WG 1998, VwVfG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, wasserrechtliche, Deich, Rückbauanordnung, Treppe, Widerruf
Stichwort:Ausnahmegenehmigung
Leitsatz:Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Errichtung einer Treppe an einem Deich sowie einer Anordnung zum Rückbau der Treppe.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 174/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 112/07 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:NWG, WVG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Bewirtschaftungsgebot, Ermächtigungsgrundlage, Unterhaltungsverband
Stichwort:Ausnahmegenehmigung
Leitsatz:1. Bei der Ermessensentscheidung, ob eine im Rahmen von satzungsrechtlichen Bewirtschaftungsgeboten vorgesehene Ausnahmegenehmigung für bauliche Anlagen im Uferrandbereich erteilt wird, muss der Unterhaltungsverband nicht in allen Einzelheiten darlegen und beweisen, dass und warum die Unterhaltungsarbeiten bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung erschwert werden, wenn er satzungsrechtlich einen Räumstreifen in einer bestimmten Breite vorgeschrieben hat. Es reicht vielmehr aus, dass die Erschwerung der Unterhaltungsarbeiten plausibel gemacht wird.

2. Einzelfall einer Satzungsregelung, in der dem Unterhaltungsverband die satzungsrechtliche Kompetenz zur Anordnung der Beseitigung von ohne Ausnahmegenehmigung errichteten baulichen Anlagen im Uferrandbereich fehlt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 112/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2012/08 vom 07.10.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Ausnahme, Ausnahmegenehmigung, Mindestalter, Unbegleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Stichwort:Ausnahmegenehmigung
Leitsatz:Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter nach § 74 Abs. 1 und Abs. 2 FeV davon abhängig gemacht wird, dass die Einhaltung der Altersgrenze für den Betroffenen aufgrund außergewöhnlicher Umstände auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Senkung des Verkehrsrisikos durch junge Fahranfänger eine unzumutbare Härte bedeutet.

Für die Ausnahmegenehmigung genügt es nicht, dass der Minderjährige bereits im Rahmen des Modells "Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" Kraftfahrzeuge ohne Beanstandungen geführt hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2012/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 575/07 vom 14.09.2007

Rechtsgebiete:NSchG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Berufstätigkeit, Betreuungsperson, Gründe, pädagogische, Grundschule, Härte, unzumutbare, Schulbezirk
Stichwort:Ausnahmegenehmigung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, die an die Annahme einer unzumutbaren, den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule rechtfertigenden Härte mit Blick auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten und den hierdurch bedingten zusätzlichen Betreuungsbedarf des Schulkindes zu stellen sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 575/07


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