JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis)
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, humanitäre, Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis), Ermessen, Ermessen, intendiertes |
| Stichwort: | Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis) |
| Leitsatz: | Ein Ausnahmefall, der trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach §104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG rechtfertigt, ist dann gegeben, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass der Ausländer die Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 Sätze 2 und 3, Abs. 6 AufenthG nicht erfüllen wird. Es ist nicht entscheidungserheblich, dass den Ausländer ein Verschulden insoweit nicht trifft. Bei Vorliegen eines Ausnahmefalls ist das der Ausländerbehörde eröffnete Ermessen dahin intendiert, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, so dass es einer näheren Begründung der Ermessensentscheidung im Regelfall nicht bedarf. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 411/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis), Ausweisungsgrund, Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Regelerteilungsvoraussetzungen |
| Stichwort: | Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis) |
| Leitsatz: | Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG kann nur bei Vorliegen der allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG verlängert werden. Die Ausländerbehörde kann bei ihrer Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG nicht von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG absehen; § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist in diesen Fällen (zur Begründung eines eigenständigen, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten) nicht anwendbar (noch offen gelassen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2007 - 18 E 881/07 -, juris). Zu den Anforderungen eines Ausnahmefalls von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 274/07 | |
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