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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1848/05 vom 17.02.2006

Rechtsgebiete:GG, BauGB, BauNVO, LBO
Schlagworte:Nachbarschutz, Konsulat, Gefahr terroristischer Anschläge, Ausnahmeermessen, Rücksichtnahmegebot, öffentliche Sicherheit, staatliche Schutzpflicht
Stichwort:Ausnahmeermessen
Leitsatz:1. Gegen die Baugenehmigung zur Nutzung eines Gebäudes als (hier: türkisches) Konsulat kann ein Nachbar weder bauplanungsrechtlich im Rahmen einer erteilten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und des Rücksichtnahmegebots nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO noch bauordnungsrechtlich über § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO erfolgreich einwenden, dass die Gefahr terroristischer Anschläge bestehe (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.06.2004 - 5 S 1263/04 - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).

2. Eine Aufhebung der Baugenehmigung kann der Nachbar auch nicht unter Berufung auf eine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitende staatliche Schutzpflicht verlangen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1848/05




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