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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 33.04 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 804/68, VO (EWG) Nr. 968/68, VO (EWG) Nr. 2768/90, EG-Recht-Überleitungsverordnung
Schlagworte:Beihilfe, Beihilfenverbot, Magermilchpulver, Mischfutter, Verwendungsbeschränkung, Beitritt, Beitrittsgebiet, Beitrittsbedingtes Recht, Sonderermächtigung, Ausnahmeermächtigung
Stichwort:Ausnahmeermächtigung
Leitsatz:Die Bundesrepublik Deutschland war nicht berechtigt, von der durch europäisches Gemeinschaftsrecht erteilten Ausnahmeermächtigung, nach der deutschen Einigung eine zuvor von der DDR gewährte Beihilfe aus nationalen Mitteln für den Absatz von Magermilchpulver für eine Übergangszeit weiterhin zu gewähren, unter der einschränkenden Voraussetzung Gebrauch zu machen, dass das Magermilchpulver nur im Beitrittsgebiet verfüttert wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 33.04




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