JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ausnahmeentscheidung
| Rechtsgebiete: | GG, Landesverfassung, BauGB, BNatSchG, LNatSchG, Landesverordnung, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Ortsrandstraße, Ortsumgehung, Lärmschutzwall, Wohngebiet, Straßenverkehr, Verkehr, überregionaler Verkehr, Verkehrsversorgung, Verkehrslärm, Lärmimmissionen, Durchgangsverkehr, Zielverkehr, Quellverkehr, Verkehrsentlastung, Entlastung, Verkehrsbelastung, Verkehrsuntersuchung, Innerortslage, Ableitung, Landesentwicklungsprogramm, Zielabweichung, Raumordnungsplan, Biotop, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Lebensraumschutz, Lebensraumtyp, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Ausnahmeprüfung, Ausnahmeentscheidung, Alternative, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Kohärenz, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Natura 2000-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausfertigung, Ausfertigungsvermerk, gedankliche Schnur, landesplanerischer Beitrag, Planerforderlichkeit, Verkehrspolitik, Ziel, Verkehrsentlastungskonzept, Verkehrsprognose, Kreisstraße, Anpassungsgebot, Schutzziele, erhebliche Beeinträchtigung, wesentlicher Bestandteil, Zerschneidung, Beunruhigung, Verlärmung, Standard-Datenbogen, vorhabenspezifische Maßnahme, vorgezogene Maßnahme, funktionsgleiche Maßnahme, Erheblichkeitsschwelle, dynamische Art, Schutzmaßnahme, Kompensationsmaßnahme, öffentliches Interesse, Maßnahmenplan, Lebensstätte, Brutstätte, individuenbezogene Prüfung, populationsbezogene Prüfung, Störung, Eingriff, Vermeidung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Stichwort: | Ausnahmeentscheidung |
| Leitsatz: | Die Planung einer Ortsrandstraße, die zur deutlichen und nachhaltigen Verkehrsentlastung der Innerortslage beiträgt und dafür sorgt, dass zu-, ab- und durchfließender Verkehr möglichst zügig aus der Ortschaft herausverlagert wird, kann eine Abweichung von den grundsätzlichen Anforderungen des FFH-Rechts an den Lebensraumschutz rechtfertigen. Ebenso können die Voraussetzungen für eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen erfüllt sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10751/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KiTaG |
| Schlagworte: | Ausnahme, Ausnahmeentscheidung, Finanzhilfe, gleichwertige Ausbildung, Kindertagesstätte, Personalkosten, sonstige Fachkraft, sozialpädagogische Fachkraft |
| Stichwort: | Ausnahmeentscheidung |
| Leitsatz: | 1. Eine Finanzhilfe für die Beschäftigung einer Leiterin einer Kindertagesstätte, die keine sozialpädagogische Fachkraft i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 KiTaG ist, kann erst gewährt werden, wenn eine positive Ausnahmeentscheidung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 KiTaG vorliegt. 2. Die Gewährung der Finanzhilfe setzt nicht voraus, dass die Ausnahmeentscheidung vor Beginn des Finanzierungszeitraums beantragt und erteilt worden ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 130/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LuftVG, BNatSchG, HENatG, FFH-RL, Vogelschutz-RL |
| Schlagworte: | Gericht der Hauptsache, Nichtabhilfebeschluss, verfrühter -, FFH-Gebiet, gemeldetes -, Gemeinschaftsliste, Vorabentscheidung, Europäischer Gerichtshof, Schutzmaßnahmen, angemessener Schutz, Verschlechterungsverbot, Ausnahmeentscheidung, Vogelschutzgebiet, faktisches - |
| Stichwort: | Ausnahmeentscheidung |
| Leitsatz: | Das Bundesverwaltungsgericht wird durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO. Das gilt auch, wenn das Oberverwaltungsgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, vor Ablauf der Beschwerdeeinlegungs- und -begründungsfrist über die Nichtabhilfe entschieden hat. Bei Infrastrukturvorhaben in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die EU-Kommission noch nicht entschieden hat, stellt jedenfalls die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL in aller Regel einen "angemessenen Schutz" im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 - C 117/03 - dar. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 49.05 | |
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