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Ausnahme vom Rechtsmittelangriff

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 240/08 vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Ausnahme vom Rechtsmittelangriff, Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung, Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Untrennbarkeit
Stichwort:Ausnahme vom Rechtsmittelangriff
Leitsatz:Die Frage der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung und die Entscheidung nach § 64 StGB können regelmäßig nicht voneinander getrennt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 240/08




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