Arbeitnehmer, die auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind, haben auch für die Arbeitstage einen Anspruch auf Auslösung nach § 7.4.1 BRTV-Bau, an denen sie nach dem Ende der Arbeitszeit in ihre Wohnung zurückkehren, um dort das Wochenende zu verbringen (Bestätigung von BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v.).
Aktenzeichen: 3 AZR 171/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 26. Mai 1998
- 3 AZR 171/97 -
I. Arbeitsgericht
Bremerhaven
- 1 Ca 572/93 -
Urteil vom 20. Januar 1994
II. Landesarbeitsgericht
Bremen
- 3 Sa 75/94 u. 2 Sa 76/94 -
Urteil vom 17. Oktober 1996