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Auslieferung nach Polen

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OLG-KOELN – Beschluss, 6 AuslA. 69/06 vom 27.03.2007

Rechtsgebiete:IRG
Schlagworte:Auslieferung nach Polen, Zusage der Rücküberstellung
Stichwort:Auslieferung nach Polen
Leitsatz:Bei einer Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Polen bedarf es im Hinblick auf § 607 j der polnischen Strafverfahrensgesetzbuches keiner Zusicherung der polnischen Behörden für eine Rücküberstellung mehr, wenn die Bewilligung der Auslieferung von einer Rücküberstellung im Falle einer Verurteilung abhänigig gemacht wird.
Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 6 AuslA. 69/06




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