JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auslegungsstörfall
| Rechtsgebiete: | AtG |
| Schlagworte: | Auflage, nachträgliche, Störfall, Auslegungsstörfall, Störfallbeherrschung, Nachweis, Informationspflicht, Projektplan, Anforderungen, sicherheitsspezifische, Grenzwerte, Maße, Betriebsgenehmigung, atomrechtliche, Anlagengenehmigung, atomrechtliche, Betriebshandbuch, Sicherheitsspezifikation, Aufsicht, atomrechtliche, Regelungen, abstrakte, Bestimmtheit, hinreichende, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot |
| Stichwort: | Auslegungsstörfall |
| Leitsatz: | 1. Eine Auflage, die zur Einstellung des Betriebs einer Kernenergieanlage verpflichtet, muss für den Betreiber deutlich erkennen lassen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Pflicht ausgelöst wird. 2. Wird in einer Auflage unabhängig von der Schwere der Überschreitung und der Bedeutung eines nicht eingehaltenen Kontrollwerts pauschal die sofortige Einstellung des Betriebs einer Kernenergieanlage verfügt, ist dies unverhältnismäßig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 38.07 | |
| Rechtsgebiete: | AtG, StrlSchV, AtVfV |
| Schlagworte: | Standortzwischenlager, Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz, Schadensvorsorge, Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, Auslegungsstörfall, auslegungsüberschreitendes Ereignis, Restrisiko, gezielter Flugzeugabsturz, Hohlladungsbeschuss von Castorbehältern, Drittschutz, Kontrolldichte |
| Stichwort: | Auslegungsstörfall |
| Leitsatz: | Die Vorschrift über die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes eines Standortzwischenlagers gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG) dient auch dem Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des Zwischenlagers wohnenden Drittbetroffenen. Der Drittschutz ist nicht auf die erforderliche Schadensvorsorge gegen Auslegungsstörfälle beschränkt. Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint. Der Schutzanspruch des Drittbetroffenen aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG endet dort, wo eine Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit praktisch ausgeschlossen ist. Über das Maß des erforderlichen Schutzes gegen terroristische Anschläge auf ein Standortzwischenlager entscheidet die Genehmigungsbehörde in eigener Verantwortung. Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 39.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AtG, StGB, AtVfV, StrlSchV |
| Schlagworte: | Kernkraftwerk Philippsburg, nachträgliche Auflage, Bestimmtheit, Auslegungsstörfall, Beherrschung, Sicherheitsspezifikationen, Einstellung des Leistungsbetriebs, Sachverhaltsklärung, Beweislast |
| Stichwort: | Auslegungsstörfall |
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage. 2. Die zuständige Behörde darf die ihr durch § 17 Abs. 1 Satz 3 AtG eingeräumte Ermächtigung zum Erlass einer nachträglichen Auflage nicht in einer Weise ausnutzen, dass durch die Auflage für eine Vielzahl von Fallgestaltungen abstrakt die Einstellung des Leistungsbetriebs vorgeschrieben wird und damit die auch dem Schutz des Betreibers dienenden rechtlichen Bindungen umgangen werden, die im Falle einer konkreten Einzelentscheidung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG zu beachten sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 643/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AtG, StGB, VwGO, AtVfV, StrlSchV |
| Schlagworte: | Kernkraftwerk, nachträgliche Auflage, Bestimmtheit, Auslegungsstörfall, Beherrschung, Sicherheitsspezifikationen, Einstellung des Leistungsbetriebs, Sachverhaltsklärung, Beweislast |
| Stichwort: | Auslegungsstörfall |
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage. 2. Es erscheint bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Prüfung fraglich, ob die Behörde in einer abstrakten nachträglichen Auflage nach § 17 Abs. 1 Satz 3 AtG für eine Vielzahl von Fallgestaltungen die Einstellung des Leistungsbetriebs vorschreiben und damit die auch dem Schutz des Betreibers dienenden rechtlichen Bindungen umgehen kann, die im Falle einer konkreten Einzelentscheidung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG zu beachten sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 644/05 | |
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