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Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 536/04 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Schlagworte:Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung
Stichwort:Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede
Leitsatz:Für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln in bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossenen Arbeitsverträgen ("Altverträge") gilt weiter die Auslegungsregel, wonach die Bezugnahme in einem von einem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig als Gleichstellungsabrede auszulegen ist, also nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener mit tarifgebundenen Arbeitnehmern bezweckt.

Der Senat beabsichtigt, diese Auslegungsregel nicht auf die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge anzuwenden.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 536/04




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