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Auslegung von Vorschriften eines Heilberufsgesetzes und einer Weiterbildungsordnung durch Revisionsgericht

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 4/05 R vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, HeilBerG NW, ZÄWeitBiO NR
Schlagworte:Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich, keine Verpflichtung der Prüfgremien zur Bildung einer Vergleichsgruppe mit gleicher Gebietsbezeichnung <hier Oralchirurgie>, Begründungsanforderung für Revisionszulassung, Auslegung von Vorschriften eines Heilberufsgesetzes und einer Weiterbildungsordnung durch Revisionsgericht
Stichwort:Auslegung von Vorschriften eines Heilberufsgesetzes und einer Weiterbildungsordnung durch Revisionsgericht
Leitsatz:Die Prüfgremien der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung sind nicht verpflichtet, die Behandlungsweise eines Zahnarztes mit der Gebietsbezeichnung "Oralchirurgie" nur mit denjenigen Zahnärzten zu vergleichen, die ebenfalls diese Gebietsbezeichnung führen.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 4/05 R




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