JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse |
| Stichwort: | Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Bei der Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer vom Arbeitgeber zur Durchführung der von ihm versprochenen betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Gruppenunterstützungskasse gilt die Unklarheitenregel. Bleiben nach der Auslegung von Bestimmungen zum Geltungsbereich der Richtlinien Zweifel, welches von mehreren Auslegungsergebnissen gilt, muß sich der Arbeitgeber an der für ihn ungünstigeren Auslegung festhalten lassen, soweit er nicht die Betroffenen über einen hiervon abweichenden Inhalt belehrt hat. 2. Es bleibt unentschieden, ob Versorgungsregelungen für Arbeitnehmer, die Heimarbeiter aus ihrem Anwendungsbereich ausschließen, gegen die Gleichbehandlungspflicht oder das Verbot einer Diskriminierung wegen des Geschlechts verstoßen können. Aktenzeichen: 3 AZR 444/96 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 - I. Arbeitsgericht Stuttgart - 14 Ca 10679/94 - Urteil vom 17. Oktober 1995 II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 15 Sa 147/95 - Urteil vom 25. März 1996 |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 444/96 | |
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