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Auslegung von § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund in Verbindung mit der Anlage 3 zum TVÜ-Bund

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 Sa 77/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:TVÜ-Bund
Schlagworte:Strukturausgleich nach TVÜ-Bund, Auslegung von § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund in Verbindung mit der Anlage 3 zum TVÜ-Bund
Stichwort:Auslegung von § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund in Verbindung mit der Anlage 3 zum TVÜ-Bund
Leitsatz:"Vergütungsgruppe" im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund in Verbindung mit der Anlage 3 zum TVÜ-Bund ist diejenige Vergütungsgruppe, in welche der Arbeitnehmer aufgrund Erfüllung der materiellen Vergütungsgruppenmerkmale originär eingruppiert ist, nicht aber die beispielsweise durch Zeit- oder Bewährungsaufstieg erreichte Vergütungsgruppe, aus der zum Stichtag der Überleitung in den TVöD tatsächlich Vergütung gezahlt wurde.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 Sa 77/08




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