JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Auslegung und Wirksamkeitsvoraussetzungen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG, ZPO, AGBG |
| Schlagworte: | Vorbehaltsklausel im Formulararbeitsvertrag bezüglich übertariflicher Leistungen, Auslegung und Wirksamkeitsvoraussetzungen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz |
| Stichwort: | Auslegung und Wirksamkeitsvoraussetzungen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz |
| Leitsatz: | 1. Will sich ein Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag vorbehalten, übertarifliche Leistungen einzustellen und nicht nur auf Tariflohnerhöhungen anzurechnen, so wird dies nicht hinreichend deutlich, wenn er den Vorbehalt mit einer Regelung darüber verbindet, mit welchen Tariflohnerhöhungen eine Verrechnung möglich sein soll. 2. In diesen Fällen ist von einem wirksamen Anrechnungsvorbehalt auszugehen. § 306 Abs. 2 BGB (Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion) steht dem nicht entgegen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 575/04 | |
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