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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 4.01 vom 18.09.2001

Rechtsgebiete:VwGO, AsylVfG, AuslG, VwVfG
Schlagworte:Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung, Rechtskraftwirkung, (keine) Rechtskraftbindung bezüglich Vorfragen und Begründungselementen.
Stichwort:Auslegung eines Urteils
Leitsatz:Hat das Verwaltungsgericht in einem rechtskräftig gewordenen Urteil die Abschiebungsandrohung teilweise aufgehoben, weil hinsichtlich des Abschiebezielstaats Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1, 2 oder 4 AuslG vorliegen, ohne das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Feststellung entsprechender Abschiebungshindernisse zu verpflichten, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung das Bundesamt nicht, später in einem neuen Verfahren festzustellen, dass keine Abschiebungshindernisse hinsichtlich dieses Staates vorliegen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 4.01




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