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Auslegung eines Überleitungstarifvertrages

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BAG – Urteil, 4 AZR 441/02 vom 06.08.2003

Rechtsgebiete:TVG, TV-Überleitung, BAT - TV-Ratio, BGB
Schlagworte:Auslegung eines Überleitungstarifvertrages
Stichwort:Auslegung eines Überleitungstarifvertrages
Leitsatz:Nimmt ein Tarifvertrag auf verschiedene andere Tarifverträge, deren originäre Geltungsbereiche sich nicht überschneiden, in der Weise Bezug, daß mit einem später geschaffenen Tarifvertrag Überschneidungen entstehen, so liegt kein Fall der Tarifkonkurrenz der in Bezug genommenen Tarifverträge vor. Vielmehr ist durch Auslegung des bezugnehmenden Tarifvertrags zu ermitteln, welchen der in Bezug genommenen Tarifregelungen der Vorrang gebührt.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 441/02




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