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Auslegung eines Schreibens des Betroffenen als Einspruch

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 852/01 vom 15.11.2001

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Einspruch, Rücknahme des Bußgeldbescheides, Auslegung eines Schreibens des Betroffenen als Einspruch
Stichwort:Auslegung eines Schreibens des Betroffenen als Einspruch
Leitsatz:Zur Auslegung eines Schreibens des Betroffenen als Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und zur Rücknahme des Bußgeldbescheides durch die Verwaltungsbehörde.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 852/01




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