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Auslegung eines Rechtsmittels

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 18 (7) Ta 249/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Auslegung eines Rechtsmittels, sofortige Beschwerde, Untätigkeitsbeschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren
Stichwort:Auslegung eines Rechtsmittels
Leitsatz:Die sofortige Beschwerde nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 ZPO ist auch dann statthaft, wenn die Entscheidung eines Prozesskostenhilfeantrags über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus verzögert wird und sich bei objektiver Betrachtung diese Verzögerung letztlich als Verweigerung des Rechtsschutzes, die einer Ablehnung gleichzusetzen ist, darstellt.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 (7) Ta 249/06



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 473/02 vom 20.01.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Gegenvorstellung, Auslegung eines Rechtsmittels, weitere Beschwerde, Einstellung des Verfahrens, Kostentragungspflicht
Stichwort:Auslegung eines Rechtsmittels
Leitsatz:Zur Auslegung einer "vorsorglich" eingelegten (unzulässigen) sofortigen Beschwerde als Gegenvorstellung
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 473/02


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