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Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 12/05 vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:AO, FGO
Schlagworte:Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit
Stichwort:Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit
Leitsatz:Fehlt es an einer eindeutigen und zweifelsfreien Erklärung des wirklich Gewollten in der Rechtsbehelfsschrift, hat das FG den wirklichen Willen des Steuerpflichtigen durch Auslegung seiner Erklärung zu ermitteln. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltungsakt anfechten will, der angefochten werden muss, um zu dem erkennbar angestrebten Erfolg zu kommen.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 12/05




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