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Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 6 Sa 943/06 vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:MTV
Schlagworte:Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung
Stichwort:Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung
Leitsatz:1. Für die Eingruppierung der Tätigkeit von Beschäftigungstherapeuten in der Vergütungsgruppe VIII der Anlage B zum Manteltarifvertrag vom 24.08.2004 ist keine Ausbildung erforderlich.

2. Die Bewährungszeiten nach dem MTV rechnen erst ab In-Kraft-Treten des Tarifvertrages (in Anlehnung an BAG vom 14.04.1999 - 4 AZR 189/98 -).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 943/06




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