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Auslegung eines Altersteilzeitvertrages

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LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 2465/03 vom 20.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, SGB VI
Schlagworte:Auslegung eines Altersteilzeitvertrages, Abfindung bei vorzeitiger Rente wegen Alters eines schwerbehinderten Menschen
Stichwort:Auslegung eines Altersteilzeitvertrages
Leitsatz:Erhält nach den Regeln eines Altersteilzeitvertrages der Arbeitnehmer am Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eine Abfindung, die danach berechnet wird, wie viele Monate zwischen dem Ende des Altersteilzeitverhältnisses und dem Zeitpunkt liegen, zu den der Arbeitnehmer Anspruch auf ungeminderte Altersrente gehabt hätte, erhält auch der Arbeitnehmer eine Abfindung, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig wegen einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 236 a SGB IV endet.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 2465/03




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