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Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über eine variable Erfolgsvergütung (Bindungsklausel)

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 1522/08 vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über eine variable Erfolgsvergütung (Bindungsklausel)
Stichwort:Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über eine variable Erfolgsvergütung (Bindungsklausel)
Leitsatz:1. Verweisungen im Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklatorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualvertraglichen Anspruch.

2. Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der § 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt im Arbeitsvertrag bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung.

3. Die Unwirksamkeit einer Klausel in einer Betriebsvereinbarung führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen, soweit ohne die Klausel eine sinnvolle und geschlossene Regelung verbleibt (hier verneint).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1522/08




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