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Auslegung einer Vereinbarung ohne Spätehenklausel

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LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 847/07 vom 12.10.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Witwenrente, Auslegung einer Vereinbarung ohne Spätehenklausel
Stichwort:Auslegung einer Vereinbarung ohne Spätehenklausel
Leitsatz:Die 1979 von einem damals 62jährigen Betriebspensionär in einem gerichtlichen Vergleich getroffene Versorgungsvereinbarung "Im Falle des Todes des Klägers erhält dessen ihn überlebende Ehefrau eine lebenslängliche Rente in Höhe von 60 % der Mannesrente" ist dahingehend auszulegen, dass auch eine nach Tod der ersten Ehefrau im Jahre 1986 im Jahre 1995 geheiratete 30 Jahre jüngere Ehefrau die Witwenrente erhält, wenn der ehemalige Arbeitnehmer verstirbt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 847/07




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