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Auslegung einer Tarifvorschrift

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 (16) Sa 1606/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:MTV für den Einzelhandel
Schlagworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift
Stichwort:Auslegung einer Tarifvorschrift
Leitsatz:1) Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.

2) Bei der Berechnung der Arbeitszeit sind auch die Zeiten von Betriebsratstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit hinzuzuzählen, wenn kein Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG stattgefunden hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (16) Sa 1606/05



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1365/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:MTV für den Einzelhandel in NRW
Schlagworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift
Stichwort:Auslegung einer Tarifvorschrift
Leitsatz:Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1365/05


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